Richtig versichern
Die Haftpflichtversicherung
Warum private Haftpflichtversicherung?
Diese Versicherung deckt solche Schäden ab, die Sie durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit an fremden Personen oder fremden Sachen verüben.
Wenn Sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können, müssen Sie nach deutschem Recht für die finanziellen Folgen des Schadens bezahlen.
Ebenso gilt das Prinzip, dass Eltern für ihre Kinder bis zu deren Volljährigkeit haften.
Der Gesetzgeber sieht eine grenzenlose Haftung vor. Verursachen Sie einen Großschaden, so haben Sie unter Umständen ein Leben lang für die Kosten zu zahlen. Der Geschädigte kann Sie bis auf das Existenzminimum pfänden.
Das sollte man zur privaten Haftpflichtversicherung wissen:
Es gibt Schadensfälle, die können nicht versichert werden. So übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung keine Ansprüche von Personen, die mit dem Versicherten im selben Haushalt wohnen.
Ebenso haben Sie im Fall von Mietsachschäden an der gemieteten Wohnung schlechte Karten (wenn doch gezahlt wird, ist hier allerdings die Höhe der Zahlung stark begrenzt).
- Wenn Sie vorsätzlich einen Schaden verursachen, zahlt die Versicherung nicht, da Vorsatz nicht versichert wird.
- Bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen zahlt die Versicherung nicht. Dies beinhaltet für den Versicherten jedoch häufig einen Vorteil, da die Haftpflichtversicherung notfalls bis zum Gericht unberechtigte Forderungen von Geschädigten abwehrt.
- Haustiere wie Katzen, Vögel und Meerschweinchen, die zum Haushalt gehören, sind mitversichert, Hunde und Pferde dagegen nicht. (Siehe hierzu Tierhalterhaftpflichtversicherung)
Spezielle Risiken sind ebenfalls nicht versichert. Diese Risiken können durch zusätzliche Versicherungen abgedeckt werden. Dazu gehören:
- Bauherrenpolice und
- Haus- und Grundbesitzpolice.
Häufiges Problem: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Dieses Problem ist nach Angaben des Verbraucherschutz-Magazins nicht selten. Die Ursachen sind häufig:
- unklar formulierte Versicherungsbedingungen,
- Grenzfälle wo nicht eindeutig fest steht, ob dieser Fall nun versichert ist oder nicht,
- mangelnde Kundenfreundlichkeit beim Versicherer. Der Kunde wird als Gegner und nicht als Vertragspartner betrachtet. Leider öfters nicht zu unrecht, denn
- viele Versicherungsnehmer versuchen, ihre Versicherung „abzuzocken“. Versuche, die Versicherungen zu betrügen, führen natürlich dazu, dass die Versicherungen misstrauisch werden.(Quelle:Verbraucherschutz-Magazin)
Laut einer Umfrage im Jahr 2005 soll bereits jeder zweite gemeldete Schadensfall gar kein echter sein.
Zahlt die Haftpflichtversicherung nicht, zieht der Versicherungsnehmer häufig vor Gericht. Die Prozesskosten trägt dann – die Rechtsschutzversicherung.
Soll man eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Herr Kronenberg vom Verbraucherschutz-Magazin rät zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, denn die Vorteile und die daraus gewonnene Sicherheit überwiegen. Die Praxis zeigt auch, dass die Versicherungen in der Mehrzahl der Schadensfälle schließlich doch bezahlen.
Tipps für den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
Legen Sie Wert auf eine unabhängige Beratung. Dazu gibt es folgende Anlaufstellen:
- Staatlich von der Justizbehörde zugelassene Rechtsbeistände für Versicherungsberatung (Beratung gegen Honorar)
- Verbraucher-Zentralen e.V.
- Versicherungsmakler, die seriös sind.
Tipps für den Schadensfall
- Bemühen Sie sich um eine ehrliche und zeitnahe Dokumentation des Schadens.
- Lassen Sie sich die Dokumentation vom Geschädigten bestätigen.
- Rufen Sie Ihren Versicherungsvertreter hinzu und lassen Sie ihn die Schadensmeldung ausfüllen.
Die Hausratsversicherung
Warum eine Hausratsversicherung?
Die Hausratsversicherung kommt für einen Schaden auf, der durch ein bestimmtes Ereignis hervorgerufen wurde.
Der Schaden muss durch
- Feuer,
- Einbruchdiebstahl,
- Leitungswasser oder
- Sturm verursacht sein.
Für andere Ursachen besteht kein Versicherungsschutz. Hierzu gehören die sogenannten Elementarschäden wie z.B. Hochwasser. Diese Schäden sind bei den meisten Versicherern ausgeschlossen.
Versichert ist in der Hausratsversicherung alles, was zum Hausrat gehört. Wichtig ist der versicherte Wert des Hausrats. Dabei wird der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt.
Die Versicherungssumme kann frei festgelegt werden. Sie sollte sich möglichst exakt am Wert des gesamten Hausrats orientieren. Ändert sich der Wert des Hausrats, sollte analog auch die Versicherungssumme der Hausratsversicherung angepasst werden.
Klarstellung: Wer sich überversichert, also eine höhere Versicherungssumme angibt, als der Hausrat tatsächlich wert ist, bekommt trotzdem höchstens den tatsächlichen Wert der beschädigten Sachen ersetzt.
Tipp: Geben Sie möglichst exakt den Wert Ihres Hausrates an und überprüfen Sie alle 5 Jahre, ob die Versicherungssumme den Wert noch deckt.
Die Rechtsschutzversicherung
Warum eine Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung kann eine Fülle von Tatbeständen abdecken. Hier sind einmal die wichtigsten Arten benannt:
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Schadenersatz–Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz in Familien- und Erbrecht
- Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine und natürlich
- Miet-Rechtsschutz oder
- Vermieter-Rechtsschutz
Man kann einen Bereich einzeln abschließen oder mehrere Bereiche kombinieren.
Auch hier sollte man genau überlegen, welche Bereiche man benötigt.
Vorsicht: Im Detail unterscheiden sich die Leistungen der einzelnen Versicherer teilweise erheblich. Sie sollten also unbedingt erst die Leistungen vergleichen, bevor Sie die Tarife vergleichen. Eine günstige Versicherung, die aber im Fall der Fälle nicht zahlt, nützt Ihnen schließlich gar nichts.
Das sollte man zur Rechtsschutzversicherung wissen:
Gezahlt wird nur für Fälle, die erst nach Vertragsschluss eintreten. So gilt z.B. für Mietsachen eine 3-monatige Wartezeit. Bei anderen Sachverhalten kann die Wartezeit noch länger sein.
Dafür zahlt die Rechtsschutzversicherung häufig nicht:
- für Baustreitigkeiten,
- für Streitigkeiten im Erbrecht und für
- Streitigkeiten im Familienrecht.
Klarstellung: keine Rechtsschutzversicherung bietet einen Freibrief für häufiges Prozessieren. So kann der Versicherer außerordentlich kündigen, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Eine außerordentliche Kündigung führt dazu, dass Sie bei einer anderen Versicherung kaum noch eine Chance auf eine Versicherungspolice haben.
Besteht Grund zu der Annahme, dass der Versicherer Ihnen kündigen möchte, sollten Sie unbedingt vorgreifen und möglichst rasch selbst kündigen. Denn dadurch haben Sie höhere Chancen, wieder eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherer abschließen zu können. (Quelle: Geld.de
Die Gebäudeversicherung
Warum eine Gebäudeversicherung?
Weil damit in der Regel die größte Investition eines Einzelnen abgesichert wird – seine Wohnung oder sein Haus.
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch
- Feuer,
- Blitzschlag,
- Sturm und
- Leitungswasserschäden entstehen.
Daneben ist es möglich, auch weitere Schadensquellen zusätzlich zu versichern, die in der Standard-Gebäudeversicherung nicht enthalten sind wie Schäden durch
- Hochwasser,
- Erdrutsch,
- Erdbeben und andere Schadensursachen.
Wohnungseigentümer schließen die Gebäudeversicherung gemeinschaftlich ab. Die Hausverwaltung verwaltet die Police und legt die Kosten der Police auf die einzelnen Wohnungseigentümer um. Die Beiträge werden mit dem Hausgeld eingezogen.
Bei einem Wohnungseigentümerwechsel geht der Versicherungsschutz für die Wohnung automatisch auf den neuen Eigentümer über.
Was ist bei der Gebäudeversicherung zu beachten?
Sie sollten sicherstellen, dass der aktuelle Gebäudewert des Hauses versichert ist. Nach einem Dachgeschoss-Ausbau oder einer Modernisierung ist der Versicherungswert anzupassen. Daher sollten Sie Neu- Um- und Ausbauten der Versicherungsgesellschaft zeitnah melden.
Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, sollten Sie sich an eine Reihe von Verhaltensregeln gewöhnen:
- halten Sie Ihre Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand,
- ändert sich das Risiko der Immobilie, z.B. wenn Wohnungen gewerblich genutzt werden, dann sollten Sie diese Umstände ebenfalls unverzüglich Ihrer Versicherung melden,
- beachten Sie alle gesetzlich oder behördlich verordneten Sicherheitsmaßnahmen,
- entleeren Sie alle wasserführenden Anlagen und sperren Sie diese, wenn das Gebäude länger nicht genutzt wird und
- stellen Sie bei längerer Abwesenheit sicher, dass Ihr Gebäude kontrolliert und geheizt wird.
Was ist im Schadensfall zu beachten?
Auch hier sollten Sie einige Verhaltensregeln unbedingt beachten, damit Sie mit Ihrer Versicherung keinen Ärger bekommen.
Verhaltensregeln:
Im Schadensfall sollten Sie unverzüglich folgende Maßnahmen ergreifen:
- Schaden versuchen so gering wie möglich zu halten
- bestmögliche Absicherung des Schadensortes, ohne dabei die eigene Gesundheit zu gefährden
- schnellstmöglich den Schadensfall dem Versicherer melden
- bei einem Brand die Feuerwehr benachrichtigen
- bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen
- zugefrorene Rohre immer vom Fachmann auftauen lassen
- fotografische Dokumentation der Schäden. (Quelle: Geld.de)
Nach Meldung des Schadensfalls wird Ihnen ein Schadensformular vom Versicherer zugesendet. Bei größeren Schäden wird in der Regel ein Sachverständiger an Ort und Stelle geschickt. Beschädigte Sachen sollten Sie daher aufheben, falls Fotos gemacht werden. (Quelle: Geld.de)
Welche Kosten trägt die Gebäudeversicherung?
Wenn die versicherten Schadensursachen vorliegen, zahlt die Gebäudeversicherung in der Regel für:
- Kosten für die Behebung der Schäden an den versicherten Gebäuden, Nebengebäuden und Garagen, sofern sie in der Police genau bezeichnet sind,
- Kosten für die Beseitigung von Schäden an mit dem Gebäude fest verbundenen Teile wie Heizung, Küche und Einbauküche. (Achtung: für vom Mieter eingebaute Teile wie z.B. Küche zahlt die Gebäudeversicherung nicht, hierzu muss der Mieter eine Hausratsversicherung abschließen).
- Kosten für Schäden am Zubehör, welches zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung für das versicherte Gebäude dient,
- Kosten für Abbruch-, Aufräum- und Schutzarbeiten sowie
- Kosten für Mietausfälle. Wenn vermietete Häuser oder Wohnungen nicht benutzbar sind, trägt die Versicherungsgesellschaft in der Regel bis zu einem Jahr den Mietausfall. Bei selbstgenutztem Wohnraum, der nicht genutzt werden kann, wird der ortsübliche Mietwert gezahlt.