Aktuelle Vermieterurteile
Von A wie „Abfallgebühren“ bis Z wie „Zweige“ – 93 Gerichtsentscheide
Abfallgebühren
Auch wer alles kompostiert und keinen Müll macht, muss Abfallgebühren zahlen, weil selbst bei größer Sorgfalt Restabfälle nicht zu vermeiden sind.
(VWG Koblenz 7 K 543/04)
Abmahnung
Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt ausnahmsweise eine Abmahnung gegenüber dem säumigen Mieter voraus, wenn sich dem Vermieter der Schluss aufdrängen muss, dass die Nichtzahlung der Miete nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit beruht. In diesem Fall war der Mieter nicht über das geänderte Zahlungsverhalten seines Untermieters informiert. Fehlt es bei einer solchen Sachlage an einer Abmahnung, so kann die Kündigung unwirksam sein, weil der Vermieter mit der Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt.
(OLG Düsseldorf 10 U 109/03)
Alkoholberatungszentrum
Ist das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers in der Teilungserklärung als „gewerbliche Raumeinheit“ bezeichnet, so darf es ihm von den übrigen Eigentümern nicht untersagt werden, eine psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Alkohol- und Drogenprobleme zu betreiben, wenn nicht zu erkennen ist, dass die Belästigungen der Bewohner durch die Hilfe Suchenden größer ausfallen könnten als durch „normalen“ Gewerbebetrieb.
(LG Freiburg 4 T 49/03)
Altbausanierung
Wird in einem Altbau in die Speisekammer einer Wohnung ohne Bad eine Dusche installiert, so kann der Vermieter keine Mieterhöhung verlangen. Nach dem Berliner Mietspiegel handelt es sich bei der Maßnahme nicht um die Errichtung eines Bades.
(AG Berlin-Mitte 7 C 517/02)
Aquarium ausgelaufen
Fügt ein Mieter seinem Nachbarn Schaden zu, haftet dafür nicht der Vermieter. Ein Fischfreund hatte ein Aquarium aufgestellt, aus dem Wasser in die darunter liegende Wohnung lief. Der Mieter dieser Wohnung wollte vom Vermieter Ersatz seiner Schäden. Das Gericht befand, dass diesem das Fehlverhalten des Nachbarn nicht zuzurechnen sei. Der geschädigte Mieter müsse sich an den Verursacher halten.
(OLG Köln 22 U 139/03)
Aufzugseinbau
Lässt ein Vermieter in sein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus einen Aufzug einbauen, so kann er die Kosten (hier 140.000 Euro) auf seine Mieter abwälzen. Das Gericht bewertete den Einbau als sinnvolle Investition, gegen die die Mieter nichts einwenden könnten.
(LG Hamburg 333 S 81/01)
Bausumme
Vereinbaren die Vertragsparteien eines Architekten- oder Ingenieurvertrages eine Bausumme als Beschaffenheit des geschuldeten Werkes, dann bildet diese Summe die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung.
(BGH Karlsruhe VII ZR 362/01)
Bedarfsbewertung
Im Rahmen der Bedarfsbewertung sind die Wertverhältnisse zum 1. Januar 1996 maßgebend, auch wenn die Grundstückspreise bis zum Feststellungszeitpunkt gesunken sind. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes des bebauten Grundstücks oder des Grund und Bodens eines Grundstücks kann nicht durch den einheitlichen Verkaufspreis für zehn Grundstücke mit darauf errichteten Mietwohnhäusern erbracht werden. Im Rahmen der Ermittlung des gemeinen Wertes des Grund und Bodens darf weder der tatsächlichen Bebauung noch wegen einer für diese geltenden Mietpreisbindung ein Abschlag vorgenommen werden.
(BFH München II R 63/03)
Beeinträchtigung durch Wärmeschutz
Nehmen die Wohnungseigentümer im Rahmen einer Instandsetzungsmaßnahme (Anbringung eines Vollwärmeschutzes) bauliche Veränderungen vor, die über eine ordnungsmäßige Instandsetzung hinausgehen und einen Wohnungseigentümer mehr als nur unerheblich beeinträchtigen (Anbringung eines Geländers über der Terrassenbrüstung), kann dieser Wohnungseigentümer grundsätzlich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Dem Anspruch kann, wenn die Kosten eines Rückbaus in keinem angemessenen Verhältnis zu den Beeinträchtigungen stehen, der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen. In diesem Fall kann ein Anspruch auf Ausgleich des durch die Beeinträchtigung verursachten Wertverlustes des betroffenen Wohnungseigentums in Betracht kommen.
(BayObLG München 2 Z BR 134/02)
Begründung der Kündigung I
An eine Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges dürfen keine zu hohen und übertriebenen formalistischen Anforderungen gestellt werden. Vielmehr soll durch den Begründungszwang nur sichergestellt werden, dass der Mieter erkennen kann, welcher Umstand zur fristlosen Kündigung geführt hat.
(LG Berlin 65 T 102/02)
Begründung der Kündigung II
War der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete in Verzug, reicht es zur Angabe des Kündigungsgrundes, wenn der Zahlungsverzug und der gesamte Betrag der rückständigen Miete angegeben sind. Daran ändert sich nichts, wenn der Vermieter der Kündigung zusätzlich einen nicht näher erläuterten Auszug aus dem Mieterkonto beigefügt hat.
(BGH Karlsruhe VIII ZB 31/04)
Betriebskosten bei Leerstand
Die Betriebskosten einer leer stehenden Wohnung trägt der Vermieter. Er darf sie nicht auf die vermieteten Wohnungen umlegen. In diesem Fall hatte es in einer leer stehenden Wohnung einen Rohrbruch gegeben, in dessen Folge die Wasserkosten in die Höhe schnellten. Diese wollte der Eigentümer durch Änderung des Umlageschlüssel auf alle im Haus verbliebenen Mieter abwälzen, was das Gericht untersagte.
(AG Weißenfels 1 C 127/03)
Dachlawinen
Der Fahrer einer Dienstlimousine hatte sein Auto unter einer Dachgarage geparkt, das dann unter einer Dachlawine begraben wurde. Für Lackschäden und Beulen wollte der Autoeigentümer den Hausbesitzer haftbar machen. Das Gericht entschied dagegen. Dass Immobilienbesitzer vor Dachlawinen warnen oder diese verhindern, gelte nur, wenn nach der Schneelage des Ortes oder Beschaffenheit des Gebäudes eine überdurchschnittliche Gefahr bestehe oder die kommunale Ordnungsbehörde Warnvorschriften erlassen habe.
(OLG Hamm 13 U 49/03)
30 Schlangen
Ein Wohnungseigentümer hielt unter anderem 30 Giftschlangen und mehrere Pfeilgiftfrösche. Der Nachbar ekelte sich. Das Gericht sprang ihm zur Seite. Eine derart latente Bedrohung bräuchten die Nachbarn nicht hinzunehmen. Diese Art der Tierhaltung sei nicht mehr als ordnungsgemäßer Gebrauch der Eigentumswohnung einzustufen. Trotz artgerechter, sicherer Unterbringung könne nicht ausgeschlossen werden, das Tiere unkontrolliert entwichen. Die Reptilien mussten entfernt werden.
(OLG Karlsruhe 14 Wx 51/03)
Drohende Baumschäden
Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützte Bäume befinden, kann ungeachtet des öffentlich-rechtlichen Charakters der Satzung (BGB) von dem Nachbarn Unterlassung von Baumaßnahmen verlangen, welche in die Substanz der Bäume eingreifen und deren Bestand gefährden.
(OLG Köln 19 U 120/03)
Eigenheimzulage
Für die Gewährung der Eigenheimzulage ist das Datum des Baubeginns von entscheidender Bedeutung. Dazu kann unter anderem das Eingangsdatum des Bauantrags bei der zuständigen Behörde den Ausschlag geben. Das Gericht hat entschieden, dass ein Bauantrag auch dann ordnungsgemäß und fristgerecht gestellt wurde, wenn er unmittelbar bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, etwa dem Landkreis, eingegangen ist. Eigentlich ist nämlich vorgeschrieben, ihn bei der Gemeinde einzureichen.
(BFH München III R 52/00)
Eisglätte
Bei überdachten Parkplätzen muss der Betreiber dafür sorgen, dass Eisstellen umgehend beseitigt werden.
(OLG Hamburg 14 U 172/03)
Ex-Vermieter muss einstehen
Verkauft eine Wohnungsbaugesellschaft Wohnungen an ein anderes Unternehmen, so darf sie mit den Mietern nicht die Vereinbarung treffen, dass die an den neuen Besitzer überwiesenen Mietkautionen – sollten sie vom neuen Unternehmen nicht gezahlt werden – nicht mehr von ihr gefordert werden können, da das die Mieter unangemessen benachteiligt und gegen geltendes Recht verstößt.
(LG Kiel 2 O 278/03)
Ferienparkbetriebsrecht
Es besteht kein Anspruch auf Löschungsbewilligung für im Kaufvertrag über eine Ferienwohnung verschwiegenes Ferienparkbetriebsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
Ein Ferienparkbetriebsrecht, wonach eine Eigentumswohnung nur als Ferienwohnung bewirtschaftet und einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zur Verfügung gestellt werden darf und wonach allein dem Berechtigten die Verwaltung und Vermietung der Wohnung, die Wärmeversorgung, der Betrieb einer Kabelfernseh- und einer Telefonanlage obliegt, kann Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sein.
(BGH Karlsruhe V ZR 304/02)
Fogging
Für die unaufklärbare Ursache einer Schwärzung der Wohnung (Fogging) trägt der Vermieter die Beweislast.
(LG Berlin 64 S 457/01)
Gebrauchsberechtigung
Hat ein Wohnungseigentümer durch einen gerichtlichen Beschluss eine „Gebrauchsberechtigung“ für eine Grundstücksfläche zum Abstellen seines Fahrzeugs erwirkt, so kann er diesen Beschluss einsetzen, um gegen einen anderen Wohnungseigentümer vorzugehen, der die Fläche zum Lagern von Gegenständen benutzten will, unabhängig davon, ob die rechtlichen Verhältnisse an der Teilfläche endgültig geregelt sind.
(BayerObLG München 2 Z BR 9/04 – aus Haus & Grund Nov. 2004, S. 29)
Gebühr für Mietvertrag?
Ein Vermieter hatte für das Ausfüllen des Mietvertrages vom Mieter eine „Vertragsausfertigungsgebühr“ in Höhe von 301,60 DM verlangt. Doch daran hatte er nicht lange Freude. Der Mieter verlangte das Bezahlte wieder und bekam Recht. Die Ausfertigung des Vertrages werde von der Vermieterseite vorgenommen. Dies liege auch in deren Interesse, so das Gericht. Weder der Eigentümer noch der Verwalter hätten einen Anspruch auf ein Entgelt für die Vermittlung der Wohnung.
(AG Hamburg-Wandsbek 711 C 36/04)
Geräteschuppen-Party
Ist weder in der Teilungserklärung noch in der Gemeinschaftsordnung einer Eigentumswohnungsanlage geregelt, dass das auf der Sondernutzungsfläche eines Eigentümers stehende Gebäude nur als Geräteschuppen genutzt werden darf, so kann dieser den „Schuppen“ ausbauen und für Festlichkeiten nutzen – wohnen darf er darin allerdings nicht.
(BayerObLG München 2 Z BR 24/04)
Gesundheitsgefahr
Führt Schimmel in der Wohnung zu einer Erkrankung des Mieters, darf dieser fristlos kündigen. Das Gericht gab einer Frau Recht, deren Arzt ihr Aufgrund der Belastung eine beginnende Asthma-Erkrankung bescheinigt hatte. Die Richter betonten, es komme nicht darauf an, ob der Vermieter für die unhygienischen Verhältnisse in der Wohnung verantwortlich sei.
(LG Verden 1 S 48/000)
Hausverbot abgelehnt
Ein irritierendes Urteil hat das Gericht gefällt: Während eines Streits hatte ein Mann seine Ehefrau an den Armen gepackt, gedroht, das Haus anzuzünden und die Familie zu töten. Die Frau wollte ihm Hausverbot erteilen lassen. Damit jedoch fand sie bei den Richtern kein Gehör. Dies sei nur möglich, wenn sicher sei, dass sich Vergleichbares wiederholen könne. Für die Dauer des Getrenntlebens könne sich der Mann in der Kellerwohnung einrichten.
(Thüringer OLG 1 UF 505/03)
Heck weg – Sichtschutz weg
Mieter müssen dulden, dass Bäume gefällt werden, auch wenn ihnen diese zuvor als Sichtschutz gedient haben. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, neue, gleich hohe Nadelbäume anzupflanzen oder einen anderen Sichtschutz anzubringen. Es gehöre zur ordnungsgemäßen Instandhaltung des Gartens, Pflanzen bei Erreichen einer bestimmten Höhe oder ungepflegtem Aussehen auch einmal zu beseitigen.
(AG Dortmund 125 C 9966/03)
Insolvenz der Vermieters
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters begründet der Anspruch des Mieters auf Herstellung eines zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes der Mietsache unabhängig davon, ob der mangelhafte Zustand vor oder nach Eröffnung des Verfahrens entstanden ist, bei fortdauerndem Mietverhältnis eine Masseschuld.
(BGH Karlsruhe IX ZR 163/02)
Kampfhund
Kampfhunde und deren Mischlinge können per Hausordnung verboten werden. Für den Begriff „Kampfhund“ reicht das allgemeine Verständnis. Dass eine wissenschaftliche Definition fehlt, ist egal.
(KG Berlin 24 W 38/03)
Katzenkot in Nachbars Garten
Weil Katzenkot auch Nachbargrundstücke verdreckt, dürfen Tierfreunde auch in ländlichen Wohngebieten höchstens zwei Tiere frei laufen lassen.
(LG Lüneburg 4 S 48/04)
Kaution nicht abwohnbar
Weil eine Kaution nicht abgewohnt werden darf, können Mieter nicht einfach die Mietzahlung einstellen und den Vermieter auffordern, die ausstehenden Mieten mit der Kaution zu verrechnen.
(OLG Frankfurt/M. 2 W 10/04)
Kein Ersatz
Schließt eine Hausratversicherung den Ersatz für gestohlenen Schmuck ab einem bestimmten Wert aus, bekommt der Versicherte für teureren Schmuck keinen Ersatz. Das Gericht entschied, dass durch den hohen Wert der Anreiz für Diebstähle steige. Deshalb habe der Versicherungskunde noch nicht einmal Anspruch auf Ersatz des Schadens bis zur festgelegten Höchstgrenze. In diesem Fall waren das 2.500 Euro, der Wert des gestohlenen Schmucks lag aber bei 5.000 Euro.
(BGH Karlsruhe IV ZB 26/04)
Keine Kündigung bei psychisch Kranken
Ein Vermieter darf einer psychisch kranken Mieterin (hier wurde bereits ein Betreuungsverfahren eingeleitet), die die Miete über mehrere Monate nicht gezahlt hatte, nicht das Mietverhältnis kündigen, wenn diese innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Kündigung sämtliche Mietschulden begleicht, da sie ihre mietvertraglichen Pflichten aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht schuldhaft verletzt hat.
(BayerObLG München 2 Z BR 41/04)
Krank durch Staub
Der Staub, den die Renovierung in ihrer Wohnung aufgewühlt hatte, machte eine Mieterin krank. Sie bekam Bronchialasthma mit starker Atemnot. Ihre Klage gegen die Handwerker auf Schadenersatz jedoch lief ins Leere. Da niemand von der Krankheit gewusst habe, hätten weder die Elektrofirma noch die Mieterin Schutzvorkehrungen gegen den Baustaub treffen können. Und der Schmutz sei nicht zu vermeiden gewesen.
(OLG Bamberg 6 U 11/04)
Krawall-Bruder
Der Bruder einer Mieterin randalierte während eines Besuchs im Haus. Er trat Türen ein, bespuckte und bedrohte Mitbewohner. Die Vermieterin kündigte der Mieterin fristlos. Das Gericht jedoch erklärte dies für unwirksam. Zwar müsse sich die Frau das Verhalten des Bruders zurechnen lassen. Jeder fristlosen Kündigung wegen Verletzung der mietvertraglichen Pflichten müsse aber eine erfolglose Abmahnung vorausgehen. Es sei denn, die Abmahnung hat offensichtlich keinen Erfolg oder die sofortige Kündigung ist aus besonderen Gründen gerechtfertigt.
(AG München 473 C 18703/02)
Kündigungsausschluss
Der befristete Kündigungsausschluss im fortbestehenden Alt-Wohnungsmietvertrag ist wirksam. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarung im Altmietvertrag vorgenommen wurde, den ein Nachmieter mit Wirkung nach dem 1. September 2001 durch dreiseitiges Rechtsgeschäft übernimmt.
(LG Itzehoe 4 S 176/02)
Leitungsnetz im Altbau
Auch im nicht modernisierten Altbau muss das Leitungsnetz den Betrieb der üblichen Elektrogeräte verkraften. Es sei denn, dies wurde als Mängel im Mietvertrag genannt.
(BGH Karlsruhe VIII ZR 281/03)
Makler geprellt?
Eine Frau suchte mit Hilfe eines Maklers ein Grundstück im Süden Münchens. Die Suche verlief erfolgreich, man traf sich zur gemeinsamen Besichtigung. Aber die Kundin kaufte dann doch nicht, sondern ihr Vater gemeinsam mit ihrem Bruder. Der Makler sah sich getäuscht und klagte die Provision ein. Erfolgreich. Die Richter folgten der Maklerauffassung, das Geschäft sei zustande gekommen, wenngleich nicht mit der Auftraggeberin. Die Käufer seien aber wirtschaftlich mit der Maklerkundin identisch und die gesamte Familie hätte dieselbe Absicht, nämlich in dem Objekt zu wohnen.
(BGH Karlsruhe III ZR 20/03)
Makler-Provision
Wird eine erfolgsunabhängige Provision zwischen einem Makler und seinem Kunden vereinbart, so liegt ein Verstoß gegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung vor. Die Vereinbarung ist daher unwirksam. Ein gleiches gilt für die Vereinbarung eines verfallenden Vorschusses, dies dient lediglich dazu, die gesetzliche Vorschrift zu umgehen.
(KG Berlin 23 U 98/03)
Mangelhafte Feuchtigkeitsisolierung
Erwirbt jemand eine Eigentumswohnung vom Bauträger im Rohbau mit der Maßgabe, dass er die Fertigstellung und den Ausbau der Wohnung selbst ausführt, so haftet er dem Eigentümer einer anderen Wohnung für Schäden, die durch mangelhafte Feuchtigkeitsisolierung entstanden sind, grundsätzlich nicht.
(BayObLG München 2 Z BR 13/02)
Miete nach Trennung
Schließen Vermieter und Mieter, in diesem Fall ein nicht eheliches Paar, einen unbefristeten Mietvertrag, wobei für beide Parteien vereinbart wird, erstmalig nach Ablauf von zwei Jahren kündigen zu können, so müssen die Mieter Schadenersatz leisten, wenn sie sich noch in dem Monat, in dem sie eingezogen sind, trennen und keine Miete mehr bezahlen. Sie haben die Miete solange zu entrichten, bis die Wohnung neu vermietet werden kann.
(BGH Karlsruhe VIII ZR 379/03)
Mieterhöhung mittels Mietspiegel
Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des Mietspiegels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt. Liegt die verlangte Miete oberhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Mietspanne, so ist das Erhöhungsverlangen insoweit unbegründet, als es über den im Mietspiegel ausgewiesenen Höchstbetrag hinausgeht.
(BGH Karlsruhe VIII ZR 52/03)
Mietminderung bei falscher Wohnfläche
Weist eine gemietete Wohnung ein Wohnfläche auf, die mehr als zehn Prozent unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht.
(BGH Karlsruhe VIII ZR 295/03)
Mietzuschuss vom Sozialamt
Hat ein Sozialamt über Jahre die Miethöhe eines Sozialhilfeempfängers als angemessen anerkannt und die Miete übernommen, so kann das Amt den Zuschuss nicht deshalb kürzen, weil bei Vergleichen mit anderen Hilfeempfängern festgestellt wurde, dass die Wohnung verhältnismäßig teuer ist.
(VwG Mainz 2 K 278/04)
Mini-Schwein in der Wohnung?
In einer Wohnung dürfen Mini-Schweine nur dann gehalten werden, wenn von diesen keine Gefahr für die Mitbewohner des Hauses ausgeht. Im vorliegenden Fall hatte das Schwein beim Spazieren gehen zwei Menschen in einer Panikattacke angefallen, daher sei das Tier aus der Wohnung zu entfernen. Grundsätzlich ist die Haltung von Mini-Schweinen indes nicht verboten.
(AG München 413 C 12648/04)
Mobilfunkanlage
Mobilfunk verursacht elektromagnetische Strahlung. Deshalb verlangte ein Mieter die Entfernung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach. Er machte zudem eine Mietminderung in Höhe von 20 Prozent geltend. Die Richter lehnten ab. Der Mieter könne keine Maßnahmen verlangen, die das Eindringen von elektromagnetischer Strahlung verhindern, sofern die Strahlung die in den geltenden Normen festgelegten Grenzwerte nicht übersteigt.
(LG Berlin 63 S 366/01)
Müllgebühren
Ein Hausbesitzer kann sich nicht mit der Begründung gegen die jährlich anfallende Müllgebühr wehren, in seinem Haushalt würde kein Restmüll anfallen. Ist sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen und steht ihm eine Mülltonne zur Verfügung, so wird die Abgabe fällig. Zudem ist es fast ausgeschlossen, dass in einem Haushalt überhaupt kein Restmüll anfällt.
(VwG Koblenz 7 K 543/04)
Mündliche Vereinbarung
In einem Fall hatte ein Vermieter in einem Formularmietvertrag handschriftlich eine Zusatzvereinbarung aufgenommen, wonach die Wohnung bei Auszug in den Holzteilen und Heizkörpern weiß lackiert zu übergeben sei. Die Richter urteilten, der Vermieter habe nicht darlegen können, dass dieser Umstand mit dem Mieter im Einzelnen besprochen und eingehend erörtert worden sei. Dafür sei die Angabe eins Datums bzw. des Anlasses, wann und zwischen wem dieses Gespräch stattgefunden habe, notwendig.
(LG Düsseldorf 21 S 163/01)
Musizieren verhindern?
Die Ruhezeiten in einer Eigentumswohnungsanlage können per Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung auf 20 bis 8 Uhr festgelegt werden, so dass es einer Eigentümerin in dieser Zeit nicht gestattet ist, auf ihrem Klavier zu musizieren. Das gilt auch dann, wenn sie aus beruflichen Gründen anderweitig keine Gelegenheit hat, ihrem Hobby nachzugehen. Nur ein generelles Musizierverbot hätte nicht beschlossen werden dürfen.
(OLG Frankfurt/M. 20 W 22/02 – aus Haus & Grund Nov. 2004)
Nachmieter übernimmt Möbel
Beim Umzug werden manche Möbel gern dem Nachmieter zum Kauf angeboten, was zum Streit über den angemessen Preis führen kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Kaufpreis nicht in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Gegenstände stehen darf. Dient nun aber der niedrige Zeitwert oder der höhere Nutzwert als Basis? Das Gericht entschied: Der Nutzwert ist maßgeblich. Ein Missverhältnis liege dann vor, wenn der Kaufpreis um 50 Prozent vom Gebrauchswert abweicht.
(KG Berlin 8 U 314/03)
Nachweis erforderlich
Behauptet ein Vermieter, dass ein Mieter mit der Miete im Rückstand ist, so kann er das Mietverhältnis nicht fristlos kündigen, wenn er den rückständigen Betrag nicht exakt aufführt und auch keinen Zeitpunkt nennen kann, zu dem der Mieter für zwei aufeinander folgende Monate die Zahlungen nicht geleistet haben soll.
(AG Dortmund 131 C 1627/03)
Neues Dach absetzbar?
Ein Landwirt, der einen Hof von seinem Vater gepachtet hat, den er laut Erbvertrag später erben soll, kann die Kosten für ein neues Dach ausnahmsweise als Betriebsausgaben geltend machen, weil er die Arbeiten in der Gewissheit durchführen ließ, dass er später Eigentümer des Hofes wird. Das Finanzamt darf in diesem Fall den Abzug der Kosten als Betriebsausgaben nicht verweigern.
(BGH München IV R ½)
Nichts gilt ewig
Haben Grundstücksnachbarn vereinbart, ihre Bepflanzungen nicht zu nah an die Grundstücksgrenze zu setzen, um sich nicht gegenseitig die freie Sicht in die Umgebung zu nehmen, so verliert die Vereinbarung ihre Bedeutung, wenn sich der Charakter der Siedlung so verändert hat, dass ohnehin keine freie Sicht mehr gegeben ist.
(Pfälz. OLG Zweibrücken 4 U 36/03)
Notwegerecht
Ist ein Grundstück in zweiter Reihe nur über den Grund und Boden des Nachbarn zu erreichen und wurde deshalb seit dem Jahr 1902 ein Notwegerecht eingeräumt, so kann dieses Recht nicht mehr aufgehoben werden.
(Saarl. OLG 7 U 289/03-61)
Nur im Notfall
Grundsätzlich hat ein Vermieter kein Recht, ohne Zustimmung des Mieters in dessen Wohnung einzudringen. Ein anderes gilt nur bei akuten Notfällen wie beispielsweise einem Wasserrohrbruch. Im Falle eines seelisch labilen Mieters, der trotz Benachrichtigung über eine bevorstehende Zählerablesung mehrfach nicht erreichbar ist, kann der Vermieter sich Zutritt zur Wohnung verschaffen, um nach dem rechten zu sehen. Hierbei auch das Schloss zu tauschen und einen Schlüssel zu behalten ist jedoch nicht zulässig.
(Thüringer VerfGH VerfGH 19/02)
Offenbarungseid
Ein Mieter hatte in der Selbstauskunft die Frage nach einer womöglich abgegebenen eidesstattlichen Versicherung falsch und zu seinen Gunsten beantwortet. Allerdings war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Bonität des Mieters gewährleistet. Also begründete die falsche Selbstauskunft über die Vermögensverhältnisse unabhängig vom geleisteten Offenbarungseid keine Anfechtung des Mietvertrages, weil die Mietzahlung gesichert war.
(LG Wiesbaden 2 S 112/03)
Parabolantenne
Eine von den Wohnungseigentümern grundsätzlich hinzunehmende Parabolantenne darf die anderen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Antenne nur an einem zum Empfang geeigneten Ort installiert werden darf, an dem sie den optischen Gesamteindruck des Gebäudes möglichst wenig stört. Bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten Standorten steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Mitbestimmungsrecht zu. Einem Wohnungseigentümer ist es regelmäßig verwehrt, eine Parabolantenne eigenmächtig zu installieren.
(BayObLG München 2 Z BR 051/03)
Parkett
Zwar müssen Mieter den Fußboden pflegen, aber der Vermieter kann nicht eine Totalrenovierung bei Auszug verlangen, sondern muss die übliche Abnutzung hinnehmen.
(AG Münster 3 C 1206/02)
Pfändung angedroht
Wird einem Mieter die Wohnung oder das Büro gekündigt, so muss er beim Auszug auch für die ordnungsgemäße Räumung sorgen. Diese mitunter kostspielige Verpflichtung geht allerdings vollständig auf den Vermieter über, wenn dieser zuvor erklärt hat, die Einrichtung des Mieters pfänden lassen zu wollen.
In dem konkreten Fall wurde über ausstehende Mieten und offene Nebenkosten für Büroräume in Höhe von knapp 100.000 Euro gestritten. Als es der Vermieterin nach jahrelangen Ausständen zu bunt wurde, kündigte sie den Vertrag und erklärte, zumindest einen Teil des Geldes eintreiben zu wollen, indem sie von ihrem Recht Gebrauch mache, alle vom Mieter mitgebrachten Möbel und Geräte pfänden zu lassen. Damit war aber die als Teil der Rückgabepflicht des Vermieters anzusehende Räumungspflicht unwiderruflich entfallen, urteilten die Berliner Richter. Die Vermieterin bleibt für immer auf ihren Ausgaben sitzen – zumindest was die Kosten für die Entrümpelung angeht.
(KG Berlin 8 U 144/04)
Prostitution
Die Wohnungseigentümer brauchen es nicht hinzunehmen, dass in einer vermieteten Wohnung der Prostitution nachgegangen wird. Daran ändert sich auch nichts mit dem Prostitutionsgesetz, das die juristische Diskriminierung beendet hat. Die Prostitutionsausübung sei ständig mit wechselnden Freiern verbunden, was naturgemäß eine größere Belastung der Hausgemeinschaft mit sich bringe. Ein Nachweis weiterer konkreter Beeinträchtigungen der anderen Wohnungseigentümer sei nicht notwendig.
(OLG Frankfurt/M. 20 W 59/03)
Provision für Makler?
Erwirbt der Maklerkunde Wohnungseigentum statt Alleineigentum an einer Doppelhaushälfte, so fehlt es für einen Honoraranspruch des Maklers in der Regel an der erforderlichen Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten Kaufvertrag. Das Gericht ist der Ansicht, dass der klagenden Maklerin kein Vergütungsanspruch zustehe, weil es für einen Honoraranspruch des Maklers nicht ausreichend sei, dass der Makler in irgendeiner Art und Weise ursächlich werde für den Immobilienerwerb.
(OLG Karlsruhe 15 U 41/02)
Ratenzahlung bei Fertighaus?
Wurde Ratenzahlung vereinbart, kann der Vertrag über den Bau eines Fertighauses innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Demnach handelt es sich um ein so genanntes Teilzahlungsgeschäft, bei dem einem Kunden in jedem Fall ein zeitlich befristetes Widerrufsrecht zustehe. Ein Bauherr hatte mit einem Unternehmen einen Vertrag über den Bau eines Fertighauses abgeschlossen. Vereinbart wurde, dass der Kaufpreis in drei Raten je nach Baufortschritt gezahlt werden sollte. Als der Bauherr erfuhr, dass in dem Kaufpreis nicht die Kosten für Türen und Sanitäranlagen enthalten waren, widerrief er den Vertrag. Der Bauunternehmer hielt das für unzulässig und verlangte zumindest als Vertragsstrafe einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Prozent vom Gesamtpreis. Anders als zunächst das Landgericht, das dem Unternehmer den Betrag zugesprochen hatte, sah das OLG dafür keine Rechtsgrundlage. Es hob die Entscheidung auf, ließ jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.
(OLG Koblenz 8 U 106/04)
Rauchen in der Wohnung
Ist zwischen Vermieter und Mieter nicht vereinbart, dass in der Wohnung nicht geraucht werden darf, so kann der Vermieter nicht verlangen, dass der Mieter Schadenersatz für den Austausch der Deckenverkleidung leistet, die durch intensives Rauchen stark verfärbt wurde. Allgemein gültige Grenzwerte für das „noch erlaubte Ausmaß des Rauchens lassen sich nicht aufstellen“.
(LG Landau 1 S 125/01)
Renovierungsmaßnahmen
Die Auswahl eines Fachunternehmens kann selbst bei wirksamer Beschlussfassung über eine Instandhaltungsmaßnahme nicht einem aus drei Wohnungseigentümern und dem Verwalter bestehenden Personenkreis übertragen werden. Die notwendigen Entscheidungen über das ‚Ob‘ und ‚Wie‘ einer Maßnahme sind grundsätzlich von der Eigentümerversammlung zu treffen; eine Kompetenzübertragung bedarf einer Vereinbarung.
(AG Hannover 71 II 348/03)
Rillen im Parkett
Büro-Mieter dürfen Stühle mit Rollen benutzen, auch dann, wenn sie damit Rillen von mehr als drei Millimetern Tiefe ins Parkett fahren. Das Rollen stehe dem vertraglich vereinbarten Zweck nicht entgegen. Es wäre Sache des Vermieters gewesen, Vorkehrungen gegen Schäden durch die vertragsgemäße Nutzung zu treffen. Wenn er vermeiden wollte, dass der Mieter rollt, hätte er das durch eine entsprechende Regelung in den Mietvertrag aufnehmen müssen.
(AG Leipzig 167 C 12622/03)
Rohrbruch
Wasserschäden sind von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Es sei denn: der Versicherte handelt grob fahrlässig. So brach in einem, mehrere Monate leer stehenden Mietshaus eine Wasserleitung. Es entstand ein erheblicher Schaden. Der Eigentümer, der im Ausland lebt, hatte die Leitungen nicht abgesperrt, damit etwaige Mietinteressenten die Wohnungen gebrauchsfähig vorfänden. Die Versicherung weigerte sich indes, den Schaden zu begleichen. Zu Recht, befand das Gericht. Der Kunde habe grob fahrlässig gegen eine ausdrücklich genannte Vertragsklausel verstoßen, weil auch bei Abwesenheit alle Wasser führenden Anlagen abzusperren und zu entleeren seien.
(OLG Hamburg 9 U 10/04)
Satellitenschüssel
Fünf russische Programme über Kabel reichen. Mit dieser Begründung wies jetzt der Bundesgerichtshof die Klage eines ausländischen Mieters ab, der eine Parabolantenne an seinem Wohnzimmerfenster anbringen wollte. Mit der Satellitenschüssel wollte der Mann weitere staatliche und private Fernsehsender aus seinem Heimatland sehen. Doch damit war der Vermieter nicht einverstanden. Außerdem ist er dem Mieter bereits entgegengekommen: „Ich habe ihm kostenfrei einen Digitaldecoder zum Empfang von fünf russischen Programmen über Kabel zur Verfügung gestellt.“
Das reicht nach Ansicht der höchsten deutschen Zivilinstanz aus, um das Informationsbedürfnis des ausländischen Mitbürgers zu stillen. Der Vermieter durfte die Befestigung einer Satellitenschüssel an seinem Haus deshalb zu Recht verweigern.
(BGH Karlsruhe VIII ZR 118/04)
Schädlingsbefall vermutetet
Allein die Vermutung einiger Nachbarn, ein Mieter entsorge seine verdorbenen Lebensmittel nicht, wodurch es zu einem Schädlingsbefall kommen könnte, rechtfertigt keine zwangsangeordnete Wohnungsbegehung. Gibt es allerdings Beweise, so muss die Ordnungsbehörde Maßnahmen ergreifen, um den Ausbruch einer Seuche zu verhindern.
(VwG Stuttgart 4 K 2818/03)
Schönheitsreparaturen I
Die Klausel in einem Formular-Mietvertrag über Geschäftsräume, mit der die Ausführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt wird, ist grundsätzlich wirksam. Da mit ihr regelmäßig keine unangemessene Benachteiligung des Mieters verbunden ist. Das gilt auch dann, wenn der Mieter die Räume in unrenoviertem Zustand übernommen hat, ihm aber dafür vom Vermieter die erste Monatsmiete erlassen wurde.
(KG Berlin 12 U 282/02)
Schönheitsreparaturen II
Ein Vermieter hatte im Formularmietvertrag vereinbart, dass die Küche in einem Abstand von zwei Jahren, Dielen und Bäder von drei, Wohnräume von vier und Schlafräume von sechs Jahren renoviert werden müssten. Ein Zusatz sah darüber hinaus vor, dass der Mieter bei Auszug die Renovierung der Wände übernehmen müsse. Das war des Guten zu viel. Die Intervalle zwischen den einzelnen Renovierungen seien zu kurz. Auch die vereinbarte Endrenovierungspflicht war unwirksam – wie immer, wenn die Verpflichtung zur Endrenovierung unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen besteht. Daher musste der Vermieter selbst die Schönheitsreparaturen übernehmen.
(AG Mettmann 21 C 279/03)
Schriftform
Ein langfristiger Mietvertrag ist auch dann formell „schriftlich“ abgeschlossen (hier: geändert) worden, wenn der Mieter dem Vermieter einen Brief schreibt, in dem er die vorangegangenen mündlichen Vereinbarungen aufgelistet hat und das Schreiben vom Vermieter ebenfalls unterschrieben wurde. Der Mieter kann später keine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses wegen „fehlender Schriftform“ durchsetzen, weil es kein „Vertrag“ gewesen sei.
(BGH Karlsruhe XII ZR 68/02)
Sozialklausel
Das bürgerliche Gesetzbuch schützt im Rahmen des Mietrechts alte und kranke Menschen ganz besonders: Der Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach einer Kündigung dann verlangen, wenn für ihn der Umzug eine besondere Härte bedeutet. Dies kam einem Ehepaar zugute, dessen Vermieter im Ausland lebte, nach Deutschland zurückkommen wollte und ihm wegen Eigenbedarfs kündigte. Die Ehefrau widersprach, weil für ihren 80-jährigen, fast blinden Mann ein Auszug unzumutbar sei. Das Gericht folgte dem Argument.
(KG Berlin 8 U 288/03)
Sturz bei Glatteis
Wer bei spiegelglatten Straßen ausrutscht und sich verletzt, kann nicht immer den Streupflichtigen in Anspruch nehmen. In diesem Fall war der Mann trotz vorsichtiger Gangart morgens um 8 Uhr vor einem Privatgrundstück gestürzt, hatte einen Oberschenkelhalsbruch erlitten und deshalb seinen Job verloren. Seinen Schaden wollte er vom Grundstückseigentümer ersetzt haben. Dieser konnte jedoch nachweisen, dass er um 6 Uhr früh gestreut, der anhaltende Regen aber sofort neues Eis gebildet habe. Die Pflicht zum Streuen entfalle, wenn dadurch die Rutschgefahr nur unwesentlich oder vorübergehend eingedämmt werden könne, so das Gericht. Auch müsse nicht alternativ mit Sägespänen gestreut werden, ebenso wenig, wie mit einem Schild vor Glatteis gewarnt werden muss, wenn die Gefahr offensichtlich sei.
(OLG Celle 9 U 220/03)
Teppich nur saugen
Ist ein Teppichboden in der Wohnung „normal abgenutzt“, so braucht er beim Auszug nur mit einem handelsüblichen Staubsauger gereinigt werden. Behauptet der Vermieter, der Teppich sei übermäßig abgenutzt gewesen, so muss er das beweisen. Behauptungen allein reichen nicht aus.
(LG Görlitz 2 S 4/00)
Terrasse mit Müllblick
Der Ausblick aus einer Immobilie kann entscheidend oder zumindest mitentscheidend für deren Kauf sein. Deshalb kann der Bauträger einer Wohnanlage den Garten nicht einfach komplett anders gestalten, als es in den Plänen vorgesehen war. Tut er es dennoch, haben die Erwerber gute Chancen, vor Gericht eine bauliche Veränderung oder zumindest eine finanzielle Entschädigung zu erzwingen.
Auf dem Papier sah alles ganz gut aus. Im Garten einer neuen Wohnanlage waren ein Kinderspielplatz und etliche Bäume vorgesehen. Diese Aussicht reizte die Käuferin einer Eigentumswohnung sehr. Umso größer war ihre Enttäuschung nach dem Einzug, denn es kam alles ganz anders. Von zehn Müllcontainern in unmittelbarer Nähe ihrer Terrasse sei niemals die Rede gewesen, zürnte sie. Unter diesen Umständen hätte sie den Vertrag niemals unterschrieben. Das Gericht gab der Käuferin auf ganzer Linie Recht. Der Freizeitwert von Terrasse und Balkon werde heute sehr viel mehr geschätzt als früher, zumal bei einer hochwertigen Wohnung in einer nicht gerade preiswerten Anlage.
(OLG Düsseldorf 9 U 93/00)
Trittschallschutz
Der Vermieter einer Altbauwohnung hatte bei der Aufstockung seines Hauses um ein weiteres Wohngeschoss das ursprünglich nicht ausgebaute Dachgeschoss abtragen lassen und dort eine Eigentumswohnung gebaut. Nach dem Einzug der neuen Mieter klagte der Mieter der darunter liegenden Wohnung über eine dauerhafte Lärmbelästigung durch Trittschall.
Nimmt der Vermieter bauliche Veränderungen vor, die Lärmimmissionen zur Folge haben, so kann der Mieter erwarten, dass Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden, die den Anforderungen der zurzeit des Umbaus geltenden DIN-Normen genügen. Das Gericht entschied nun immerhin, dass der Eigentümer einen im Sinne der DIN-Normen vereinfachten (53 dB) und nicht etwa einen erhöhten Trittschalschutz zu installieren habe.
(BGH Karlsruhe VIII ZR 355/03)
Umbauten
Grundsätzlich muss der Mieter Umbauten (z.B. die Anordnung sanitärer Anlagen) beim Auszug wieder rückgängig machen. Das gilt allerdings nicht, wenn der Vermieter die Räume nach dem Auszug erheblich umgestalten oder sogar abreißen will. Auch einen Ausgleich kann der Vermieter dann nicht verlangen.
(BGH Karlsruhe XII ZR 220/99)
Unterlassene Bauüberwachung
Verschweigt der mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt bei der Abnahme der Leistung, dass er keine Bauüberwachung vorgenommen hat, ist das ein arglistiges Verschweigen eines Mangels seiner Leistung, so dass die Verjährungsfrist verlängert ist. Setzt der Architekt einen freien Mitarbeiter ein, muss er sich dessen Arglist als Repräsentanten zurechnen lassen.
(BGH Karlsruhe VII ZR 345/03)
Unzulässige Beschlussfassung
Die Anfechtung einer Jahresabrechnung oder eines Wirtschaftsplans wegen Anwendung eines unrichtigen Verteilungsmaßstabs ist i.d.R. dann rechtsmissbräuchlich, wenn die übrigen Wohnungseigentümer mit dem Abrechnungsmaßstab einverstanden sind und der Antragsteller durch eine Änderung nur Nachteile erleiden würde.
(BayObLG München 2 Z BR 195/03)
Verkehrssicherungspflicht
Haben die Wohnungseigentümer die Verkehrssicherungspflicht auf ihren Verwalter übertragen, kann dieser sie wiederum auf einen Dritten, z.B. auf eine Hauswartfirma, übertragen. Ihn trifft dann nur noch die Pflicht zur Überwachung des Dritten. Diese braucht er allerdings nicht zu überwachen, wenn über mehrere Jahre hinweg kein Anlass zu Beanstandungen und keine Anhaltspunkte vorlagen.
(BayObLG München 2 Z BR 144/04)
Verwalter ohne Chance
Beschließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Lift in das Haus einbauen zu lassen, wartet der Verwalter der Anlage jedoch nicht auf die Beschlüsse der Eigentümer, sondern vergibt er auf eigene Faust einen Auftrag an einen Handwerker, so kann ihm der Verwaltervertrag gekündigt werden, wenn er trotz des Protestes der Eigentümergemeinschaft nicht einlenkt.
(BayerObLG München 2 Z BR 181/03)
Verwaltungsrecht
Rückt ein Feuerwehrlöschzug mit acht Personen Besatzung aus, um einen telefonisch gemeldeten Wasserschaden in einer verschlossenen Wohnung in einem 6-Familienhaus zu beheben, so kann der Wohnungsbesitzer zur Kostenerstattung (hier 330 Euro) herangezogen werden, auch wenn sich herausstellt, dass der Schaden nur gering war (Wasser tropfte durch die Decke) und durch Schuld des Wohnungsbesitzers über ihm verursacht wurde.
(VGH Baden-Württemberg 1 S 397/01)
Videokamera
Ein Reihenhausbewohner hatte im Eingangsbereich eine Videokamera installiert. Sie sprang an, wenn jemand klingelte, und seine schwer kranke Frau konnte am Bildschirm sehen, wer vor der Tür stand. Allerdings erfasste die Linse nicht nur die Haustür des Kameramanns, sondern die des Nachbarn gleich mit, was dessen Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine simple Gegensprechanlage erfülle den gleichen Zweck.
(AG Berlin-Spandau 5 C 557/03)
Wasserschaden – wer zahlt?
Kommt es in einer im ersten Stock gelegenen Mietwohnung zu einem Wasserschaden, weil in der Küche zwei Etagen darüber der Wasserzulauf nicht richtig installiert wurde, so kann der unten wohnende Mieter dennoch keinen Schadenersatz (hier knapp 700 Euro) vom Verursacher verlangen. Für die Beseitigung von Schäden, die nicht durch den „Gebrauch“ der Wohnung entstanden sind, ist allein der Vermieter zuständig (der sich seinerseits dann wiederum an dem Mieter in der 3. Etage schadlos halten kann).
(AG Dortmund 125 C 1426/03)
Wer hat das Sagen?
Besteht eine Wohnanlage aus zwei frei stehenden Einfamilienhäusern und ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass jeder Eigentümer sein Objekt in ordnungsgemäßem Zustand zu halten hat, so kann vom Besitzer der größeren Wohneinheit beschlossen werden, dass renovierungsbedürftige Fenster des Nachbarn repariert oder ausgetauscht werden. Das gilt auch dann, wenn der Besitzer des kleineren Hauses die Kosten allein zu tragen hat.
(BayerObLG München 2 Z BR 241/03)
Werbungskosten
Schuldzinsen, die der Erwerber eines zum Vermieten bestimmten Grundstücks vereinbarungsgemäß für den Zeitraum nach dem Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren bis zur später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises erstattet, sind als Werbungskosten voll abziehbar.
(BFH München IX R 32/01)
Werbungskostenabzug
Wenn jemand umzieht, weil er mit seiner künftigen Ehefrau im Eigenheim zusammenleben will, darf er in der Regel nicht darauf hoffen, dass der Fiskus diese Ausgaben als steuermindernd anerkennt. Spart der Betroffene jedoch dadurch erheblich Zeit auf dem Weg zur Arbeit, dann muss das Finanzamt großzügig sein.
(BFH MünchenVI R 175/99)
Wintergarten beeinträchtigt alle
Hat ein Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an einer Terrassenfläche, so würden die übrigen Wohnungseigentümer über das zulässige Maß hinaus in ihren Rechten schon dadurch beeinträchtigt, dass sich der Eigentümer einen Wintergarten baut und die Terrasse deswegen intensiver nutzt. Der Wintergarten muss wieder abgebaut werden.
(BayerObLG 2 Z BR 213/03)
Wirtschaftsplanbeschluss
Die Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, einen Vorschuss auf seinen Anteil an den Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums und an den Kosten der Verwaltung zu tragen, entsteht nicht kraft Gesetzes, sondern nur durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Gesamtwirtschaftsplan und die Einzelwirtschaftspläne. Der Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über die Fortgeltung des Wirtschaftsplanes bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan übersteigt nicht die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer.
(BayObLG München 2 Z BR 117/02)
Wohnung ausgeräumt
Weil es nicht grob fahrlässig ist, Ausweis und Schlüssel unterwegs in derselben Tasche zu haben, muss die Hausratversicherung zahlen, wenn die Tasche gestohlen und die Wohnung ausgeräumt wird.
(LG Berlin 7 O 386/03)
Wohnung zurück
Eine allein erziehende Mutter hatte beim Anmieten der Wohnung darauf hingewiesen, dass für sie nur eine kinderfreundliche Wohnung in Betracht käme, weil sie keine Probleme wegen normalen kindlichen Lärms wolle. Als sie eingezogen war, stellte sich eine Nachbarin jedoch als ausgesprochen kinderfeindlich heraus. Wegen des Risikos unabsehbarer Auseinandersetzungen mit dieser Mitmieterin sei es der Mutter nicht zuzumuten, am Vertrag festzuhalten.
(LG Essen 15 S 56/04)
Wohnungsübergabe
Haben die Parteien eine gemeinsame Wohnungsübergabe durchgeführt und den Zustand der Räume in einem von ihnen gemeinsam unterzeichneten Begehungsprotokoll dokumentiert, so muss der Mieter darlegen und beweisen, dass ein in dem Protokoll nicht aufgeführter Mangel (hier: Haarriss des Waschbeckens) bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Räume vorhanden war.
(OLG Düsseldorf 10 U 64/02)
Zweige
Werden überhängende Zweige trotz Aufforderung nicht entfernt, darf der Nachbar sie selber abschneiden.
(OLG Nürnberg 12 U 2174/00)