Musterbriefe
Mietrecht
Unpünktliche Mietzahlung
Johann Muster Irgendwo
Kulanzstr. 3
90210 Irgendwo
Tel.:12345678
Email: jmuster@adresse.de
Willibald Spät
Mieterstr. 5
90220 Irgendwo
Mietobjekt: Mieterstr. 5, 90220 Irgendwo; Mietvertrag vom: 01.11.2003
Unpünktliche Mietzahlung
Sehr geehrter Herr Spät,
Seit mehr als sechs Monaten zahlen Sie leider die Miete unpünktlich. Ich bin damit nicht einverstanden und werde ein solches Verhalten nicht länger dulden. Für den Wiederholungsfall drohe ich Ihnen mit einer fristlosen Kündigung.
Wenn die Miete in der Vergangenheit sechsmal unpünktlich bezahlt wurde, wird ein Kündigungsrecht nach gängiger Rechtssprechungen anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Muster
Nichtnutzbarkeit der Mieträume
Johann Muster Irgendwo
Kulanzstr. 3
90210 Irgendwo
Tel.:12345678
Email: jmuster@adresse.de
Willibald Spät
Vermieterstr. 5
90220 Irgendwo
Mietobjekt: Kulanzstr. 3, 90210 Irgendwo; Mietvertrag vom: 01. 6. 2007
Nichtbenutzbarkeit der Mieträume
Sehr geehrter Herr Spät
ich habe mit Ihnen über vorgenannte Mieträume einen Mietvertrag abgeschlossen. Beginn der Mietzeit war der 1. 6. 2007.
Leider sind die Mieträume noch total unrenoviert und bis oben voll mit Inventar des Vormieters. Sie sind daher augenblicklich nicht benutzbar. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von zwei Wochen ab Zugang des Schreibens, innerhalb derer Sie die Benutzbarkeit der Räume herstellen. Weiterhin melde ich sämtliche rechtliche Konsequenzen an, die aus der Nichtnutzbarkeit für mich entstehen, insbesondere, dass ich zur Zeit nicht einziehen kann und eine anderweitige Unterbringung für mich notwendig ist.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Muster
Lärmbelästigung
Johann Muster Irgendwo
Kulanzstr. 3
90210 Irgendwo
Tel.:12345678
Email: jmuster@adresse.de
Willibald Spät
Vermieterstr. 5
90220 Irgendwo
Mietobjekt: Kulanzstr. 3, 90210 Irgendwo; Mietvertrag vom: 01.11.2005
Beschwerde über Lärmbelästigung
Sehr geehrter Herr Spät,
seit ein paar Wochen hat der Mieter unter mir eine neue Stereoanlage, die er den ganzen Tag so laut anstellt, dass ich überhaupt nicht mehr zur Ruhe komme. Ich möchte mich über das Verhalten dieses Mieters beschweren. Gleichzeitig bitte ich Sie zu überprüfen, ob die erhebliche Lärmbelästigung nicht auch daher kommt, dass zwischen den beiden Wohnungen irgendwelche Schallbrücken vorhanden sind. Durch die Lärmbelästigung ist der Wohnwert meiner Wohnung so eingeschränkt, dass ich mir vorbehalte, den Mietzins um 20% zu mindern.
Mit freundlichem Gruß
Johann Muster
Beleidigung
Johann Muster Irgendwo
Kulanzstr. 3
90210 Irgendwo
Tel.:12345678
Email: jmuster@adresse.de
Willibald Spät
Vermieterstr. 5
90220 Irgendwo
Mietobjekt: Kulanzstr. 3, 90210 Irgendwo; Mietvertrag vom: 01.03.2001
Beleidigung
Sehr geehrter Herr Spät,
wir wohnen seit fast zwei Jahren in dem oben genannten Mietobjekt. Vor drei Monaten ist die Familie Hohlbirne in das erste Stockwerk gezogen und es kommt nun täglich zu persönlichen Beleidigungen, die vereinzelt sogar in tätliche Angriffe uns gegenüber gegipfelt sind. Anbei finden Sie Kopien von unterschriebenen Aussagen anderer Mitmieter, die unsere Ausführungen bestätigen.
Wir fordern Sie als Vermieter auf, sofort hiergegen einzuschreiten, da Sie für den normalen Wohngebrauch verantwortlich sind. Wir behalten uns vor, bis zur Beendigung der Beeinträchtigung durch die Mitmieter den Mietzins um 20% zu mindern. Sollte die Situation im Hause noch unerträglicher werden, behalten wir uns vor, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Hochachtungsvoll
Johann Muster
Mietminderung
Johann Muster Irgendwo
Kulanzstr. 3
90210 Irgendwo
Tel.:12345678
Email: jmuster@adresse.de
Willibald Vermieter
Vermieterstr. 5
90220 Irgendwo
Mietminderung
Sehr geehrter Herr Vermieter,
entsprechend meiner Obliegenheit gemäß § 536c BGB habe ich Sie mit Schreiben vom 05.06.2004 darauf hingewiesen, dass die Mietsache folgenden Mangel aufweist: die Fenster der Wohnung sind undicht. Dadurch wird die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben, da es die ganze Zeit zieht, sich bei Regenwetter Wasserlachen auf den Fensterbrettern bilden und die Heizkosten in den Wintermonaten unnötigerweise in die Höhe getrieben werden.
Ich bin daher berechtigt, den Mietzins zu mindern. Ich halte eine Minderung um 20% monatlich so lange für angemessen, bis der Mangel beseitigt worden ist.
Sie erhalten bis dahin somit nur noch den Betrag von 700 Euro monatlich.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Muster